ab heute steht der neue Mandanten-Informationsbrief für März 2024 im Mandantenbereich zur Verfügung. Darin finden Sie interessante und wichtige Informationen, rund um steuerliche Themen.
In dieser Ausgabe:
- Zufluss von Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten
- Bei Zufluss von Hauptzahlung und Restzahlungen in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen keine außerordentlichen Einkünfte
- Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht - Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises
- Kosten einer von der finanzierenden Bank verlangten qualifizierten baufachlichen Betreuung sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
- Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte der GmbH als nicht zu Arbeitslohn führende Anteilsschenkung?
- Keine Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe
- Einkünfte aus Hobby - Umsatzsteuerpflicht kann bestehen
- Eigenverbrauch: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022
- Steuernummer für Existenzgründer - Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich
- Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen
- Vermieterin kann Baumfällungskosten als Betriebskosten geltend machen
- Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden
- Kurzarbeit soll verlängert werden
- Termine Steuern/Sozialversicherung (März / April 2024)
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
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