Februar 2024 Informationsbrief im Mandantenbereich verfügbar

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab heute steht der neue Mandanten-Informationsbrief für Februar 2024 im Mandantenbereich zur Verfügung. Darin finden Sie interessante und wichtige Informationen, rund um steuerliche Themen.

 

In dieser Ausgabe:

  • Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
  • Nachweis eines Haupthausstands bei einer doppelten Haushaltsführung
  • Kindergeldantrag per E-Mail
  • Kein Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
  • Widerspruch gegen eine Gutschrift - Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
  • Vorlage von E-Mail-Korrespondenz bzw. eines Gesamtjournals - Befugnisse der Finanzverwaltung
  • Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen
  • Eheleute können in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern
  • Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus
  • Deutschlandticket
  • Nicht ausgezahlte Energiepreispauschale beim Finanzgericht einklagen
  • Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
  • „Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz“ vom Bundeskabinett beschlossen
  • Termine Steuern/Sozialversicherung (Februar / März 2024)

 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

Sie sind noch kein Mandant oder haben die Zugangsdaten vergessen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Steuerkanzlei König