Mai 2022 Informationsbrief im Mandantenbereich verfügbar

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab heute steht der neue Mandanten-Informationsbrief für Mai 2022 im Mandantenbereich zur Verfügung. Darin finden Sie interessante und wichtige Informationen, rund um steuerliche Themen.

 

In dieser Ausgabe:

  • Billigkeitsregelungen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
  • Für statische Berechnungen eines Statikers keine Steuerermäßigung
  • Unwetterschäden steuerlich geltend machen
  • Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
  • Insolvenzverwaltervergütung als außergewöhnliche Belastung?
  • Betrieb einer Reithalle - Liebhaberei?
  • Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft einkommensteuerlich zu berücksichtigen?
  • Zweitwohnung am gleichen Beschäftigungsort - Keine doppelte Haushaltsführung
  • Zur Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-Aufstockungsbetrags
  • Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer als Arbeitslohn
  • Kann man Steuerschulden auch mit Sachwerten bezahlen?
  • Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp
  • Termine Steuern/Sozialversicherung (Mai / Juni 2022)

 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

Sie sind noch kein Mandant oder haben die Zugangsdaten vergessen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Steuerkanzlei König