Februar 2022 Informationsbrief im Mandantenbereich verfügbar

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab heute steht der neue Mandanten-Informationsbrief für Februar 2022 im Mandantenbereich zur Verfügung. Darin finden Sie interessante und wichtige Informationen, rund um steuerliche Themen.

 

In dieser Ausgabe:

  • Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen
  • Auch Vermieter können Homeoffice-Pauschale geltend machen
  • Kein Sonderausgabenabzug bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten
  • Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen und für hinterzogene Jahreseinkommensteuer
  • Steuerfolgen bei der Beendigung eines Nießbrauchs an einem Grundstück
  • Zum einheitlichen Vertragswerk im Grunderwerbsteuerrecht
  • Einreichung einer Steuererklärung kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist - Verjährung kann drohen!
  • Kein Verspätungszuschlag bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts
  • Grundsteuerreform 2022: Stichtag für den Stand der Angaben 01.01.2022
  • Jahresabschlüsse: Offenlegungsfrist für 2020 verlängert
  • Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert
  • Termine Steuern/Sozialversicherung (Februar / März 2022)

 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

Sie sind noch kein Mandant oder haben die Zugangsdaten vergessen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Steuerkanzlei König