Januar 2022 Informationsbrief im Mandantenbereich verfügbar

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab heute steht der neue Mandanten-Informationsbrief für Januar 2022 im Mandantenbereich zur Verfügung. Darin finden Sie interessante und wichtige Informationen, rund um steuerliche Themen.

 

In dieser Ausgabe:

  • Wichtige Neuregelungen ab Januar 2022
  • Corona - Steuerrechtliche Erleichterungen
  • Fahrtkosten als Reisekosten? - Zum typischerweise arbeitstäglichen Aufsuchen eines Sammelpunkts
  • Rücklage für Ersatzbeschaffung - Verlängerung der Reinvestitionsfrist
  • Lohnsteuer für digitale Betriebsfeier?
  • Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe
  • Drittes Corona-Steuerhilfegesetz - Weitergeltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
  • Zum Zeitraum der Rechnungsberichtigung bei zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer
  • Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrecht
  • Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Keine Lohnfortzahlung im Lockdown
  • Das Transparenzregister - Ab sofort ein Vollregister
  • Entsorgung von steuerrelevanten Unterlagen: Aufbewahrungsfristen beachten!
  • Corona-Krise: Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
  • Bundesrat stimmt über Verlängerung der Unternehmenshilfen ab
  • Termine Steuern/Sozialversicherung (Januar / Februar 2022)

 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

Sie sind noch kein Mandant oder haben die Zugangsdaten vergessen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Steuerkanzlei König