August 2023 Informationsbrief im Mandantenbereich verfügbar

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab heute steht der neue Mandanten-Informationsbrief für August 2023 im Mandantenbereich zur Verfügung. Darin finden Sie interessante und wichtige Informationen, rund um steuerliche Themen.

 

In dieser Ausgabe:

  • Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung
  • Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig
  • Ermittlung der AfA auf Basis von Wertgutachten mit Berechnung der Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
  • Schiffsbeteiligung: Abzugsfähigkeit des Verlusts von stillen Einlagen bei Gewinnermittlung nach der Tonnage
  • Arbeitgeberveranlassung bei unentgeltlichem Kantinenessen für Leiharbeitnehmer
  • Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Nach Tod des Erblassers umfangreiche Renovierung des Familienheims - Zu eigenen Wohnzwecken bestimmt?
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
  • Regelung zu den nicht steuerbaren Aufmerksamkeiten angepasst
  • Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben – Lohnsteuerpauschalierung nicht möglich
  • Wegzugsbesteuerung
  • Termine Steuern/Sozialversicherung (August / September 2023)

 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

Sie sind noch kein Mandant oder haben die Zugangsdaten vergessen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Steuerkanzlei König