März 2022 Informationsbrief im Mandantenbereich verfügbar

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab heute steht der neue Mandanten-Informationsbrief für März 2022 im Mandantenbereich zur Verfügung. Darin finden Sie interessante und wichtige Informationen, rund um steuerliche Themen.

 

In dieser Ausgabe:

  • Zufluss von Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten
  • Bei Zufluss von Hauptzahlung und Restzahlungen in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen keine außerordentlichen Einkünfte
  • Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht - Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises
  • Kosten einer von der finanzierenden Bank verlangten qualifizierten baufachlichen Betreuung sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
  • Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte der GmbH als nicht zu Arbeitslohn führende Anteilsschenkung?
  • Keine Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe
  • Einkünfte aus Hobby - Umsatzsteuerpflicht kann bestehen
  • Eigenverbrauch: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022
  • Steuernummer für Existenzgründer - Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich
  • Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen
  • Vermieterin kann Baumfällungskosten als Betriebskosten geltend machen
  • Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden
  • Kurzarbeit soll verlängert werden
  • Termine Steuern/Sozialversicherung (März / April 2022)

 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

Sie sind noch kein Mandant oder haben die Zugangsdaten vergessen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Steuerkanzlei König